Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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Fragen

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Dabei erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach dem für alle Anwältinnen/ Anwälte geltenden RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Daher lassen sich die ungefähren Kosten bereits im Vorfeld einer Vertretung zumindest im Groben abschätzen. In einem persönlichen Gespräch gebe ich Ihnen gerne eine Einschätzung der Kosten, die in Ihrem Fall auf Sie zukommen könnten.

 

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?

Jeder der die Prozesskosten aus wirtschaftlichen oder privaten Gründen nicht, zum Teil oder nur in Raten bezahlen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen sind die Erfolgsaussichten von Bedeutung. Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit besteht, Prozesskostenhilfe zu beantragen, kläre ich gerne mit Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgespräches.

 

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Diese Frage stellen sich viele erst, wenn sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt meist die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch zu verfolgen oder eine Klage abzuwehren.Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sieht es mit der Zahlung eher schlecht aus. Um die Frage zu klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift, rufen Sie am Besten im Vorfeld Ihre Versicherung an und fragen, ob ein Erstberatungsgespräch von Ihrer Versicherung umfasst ist und lassen sich eine Schadensnummer geben. Bringen sie diese dann zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer zum Erstberatungsgespräch mit. Alles Weitere werde ich dann für Sie in die Wege leiten.

 

Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Prozesskostenhilfe ist im Strafrecht grundsätzlich nicht vorgesehen. In bestimmten Fällen kann jedoch die Möglichkeit einer notwendigen Verteidigung in Betracht kommen. In diesem Fall wird dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Ob eine solche Pflichtverteidigung für Sie in Betracht kommt, kläre ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.

 

Wer zahlt meine Kosten im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Bei einem Freispruch erhält der vor Gericht wegen einer Straftat Angeklagte wurde, seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden hierbei lediglich die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen.