Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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0228 / 688 186 - 10

 

Sollte Sie oder ein Angehöriger einen Haftbefehl erhalten haben, so stellt dies immer eine Extremsituation dar. Deshalb gilt es in aller erster Linie Ruhe zu bewahren!

Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und verhalten Sie sich kooperativ. Das bedeutet, keine Beleidigungen, Beschimpfungen oder gar Widerstand bei der Festnahme leisten, da sonst ggfs. ein weiteres Strafverfahren droht. Lassen Sie sich auch keinesfalls provozieren.

Machen Sie lieber von Ihren Rechten Gebrauch!

  • Sie haben das Recht zu Schweigen
  • Sie haben das Recht auf einen Anwalt
  • Sie haben das Recht eine Vertrauensperson zu kontaktieren
  • Sie haben das Recht auf einen Dolmetscher
  • Sie müssen binnen 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden
  • Sie haben das Recht auf die Erhebung entlastender Beweise, wie z.B. Zeugen

Die Kanzlei Jüde erreichen Sie im Fall der Fälle unter der Notrufnummer 01575/28 94 215.