Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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JugendstrafR

 

Die Straftaten von jungen Straftätern werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Es wird bei Jugendlichen angewendet, welche zur Tatzeit zwischen vierzehn und achtzehn Jahre alt waren. Zudem kann es aber auch bei Heranwachsenden bis zur Vollendung des einundzwanzigstem Lebensjahres zur Anwendung kommen. Kinder unter vierzehn Jahren sind nicht strafmündig und damit strafrechtlich auch nicht verantwortlich.

 

Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung sondern vielmehr der Erziehungsgedanke im Vordergrund.