Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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0228 / 688 186 - 10

Sollte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfinden und Sachen beschlagnahmt werden, gilt in aller erster Linie:

Ruhe bewahren!

Lassen Sie sich in Ruhe den Durchsuchungsbeschluss zeigen, bzw. diesen erläutern, falls er mündlich ergangen sein sollte.

Rufen Sie umgehend Ihren Anwalt an!

Verhalten Sie sich kooperativ, aber unterschreiben Sie nichts, wozu Ihr Anwalt Ihnen kein Go gegeben hat.

 

Schweigen Sie zu Tatvorwürfen und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln!

Bitten Sie im Falle der Festnahme Mitbewohner oder Familienmitglieder um die sofortige Informierung Ihres Anwaltes!