Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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Das Sexualstrafrecht stellt neben dem Kapitalstrafrecht eines der sensibelsten Themen dar, die in der Kanzlei Jüde behandelt werden. Das Sexualstrafrecht umfasst dabei all jene Strafrechtsfälle mit sexuellem Bezug und geht von Fällen der sexuellen Selbstbestimmung, wie sexueller Nötigung oder Vergewaltigung bis hin zum sexuellem Kindesmissbrauch bzw. dem Erwerb, Besitz oder der Verbreitung von kinderpornographischem Material. Neben den meist großen psychischen Belastungen für alle Beteiligten, gilt es als Anwalt in besonderem Maße einen klaren Kopf zu bewahren, da oftmals auch private Verflechtungen mit eine Rolle spielen.

Frau Rechtsanwältin Jüde befasst sich seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit u.a. mit Fällen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts und ist auf dem Gebiet sehr erfahren.

Sollten Sie ein eine Beratung wünschen, rufen Sie mich gerne unter der Rufnummer 0228 / 688 186 – 10 an.